Schulmitwirkung
Fragen über Fragen..
Wenn Sie Klärungsbedarf haben sollten: Leitfaden bei Klärungsbedarf
Elternmitwirkung in unserer Schule
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassen im Rahmen einer Klassenpflegschaftssitzung, eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Bei den Klassenpflegschaftsversammlungen, werden die Lernziele und -inhalte und Kriterien zur Leistungsbewertung für die verschiedenen Fächer, Klassenfahrten, Besonderheiten des Schullebens und klasseninterne Themen erörtert.
Die beiden Vertreter einer jeden Klasse gehören gleichzeitig zur Schulpflegschaft. Diese vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und deren/dessen Stellvertreter/in. Zudem entsendet die Schulpflegschaft sechs ihrer Mitglieder in die Schulkonferenz.
In die Schulkonferenz sind ebenfalls sechs Vertreter/innen aus dem Kollegium gewählt.
Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan zwischen Lehrern und Elternvertretern an der Schule. Sie trifft alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, z.B. die Einführung oder Beschaffung von Schulbüchern aus dem Elternbeitrag, Termine der beweglichen Ferientage, Arbeit am Schulprogramm.
Den Vorsitz dieses Gremiums hat die Schulleitung. Sie ist nicht stimmberechtigt, hat aber das Entscheidungsrecht bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit.
Die Broschüre des Bildungsministerium NRW „ABC der Elternmitwirkung“ ist unter folgendem Link einsehbar: Onlinebroschüre
Weitere Schulbezogene Informationen finden Sie unter unseren Konzepten.